Konsularischer Service - Informationen für deutsche Staatsangehörige
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Deutsche Touristen und im Ausland lebende Deutsche können in rechtlichen Fragen auf die umfassende Hilfe der Konsularabteilung zurückgreifen. Wir informieren über aktuelle Bestimmungen zu Reisepässen, Visa und Zollvorschriften, familienrechtliche Fragen, Wahlrecht und vieles mehr. Wenn Sie einen Aufenthalt in Pakistan planen, können Sie die Aufnahme in unsere Krisenvorsorgeliste beantragen.
Wir wollen Ihnen die Einreise nach Deutschland so leicht wie möglich machen - hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums.
Visabestimmungen
Deutsche Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Antragstellung.
Reisepässe
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Krisenvorsorgeliste
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Auslandsvertretung weiterhelfen kann.
Hilfe in Notfällen
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
KonsularInfo
Hinweis für die Standesämter
Die Legalisation pakistanischer Urkunden ist auf Grund der mangelnden Verlässlichkeit des pakistanischen Urkundenwesens ausgesetzt. Die Botschaft sowie das Generalkonsulat kann jedoch im Rahmen eines Amtshilfeersuchens Urkunden vor Ort überprüfen lassen.
In den angefügten Download-Dateien sind die dafür erforderlichen Unterlagen aufgeführt.
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Überprüfung einer Geburtsurkunde [pdf, 121,46k]
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Überprüfung einer Heiratsurkunde [pdf, 121,85k]
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Überprüfung der Ehefähigkeit [pdf, 122,26k]
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Ledigkeitsbescheinigung nach christl. Recht [pdf, 59,78k]
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Ledigkeitsbescheinigung nach islam. Recht [pdf, 45,7k]
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"Annexure" - Ehefähigkeit [pdf, 52,26k]
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"Annexure" - Lebenspartnerschaftfähigkeit [pdf, 51,02k]
Deutsche Welle online
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