Biometrische Reisepässe - ePässe
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Reisepass
(© dpa/ picture-alliance)
Deutsche Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Antragstellung.
In Pakistan sind für die Beantragung und Ausstellung von Reisepässen das Generalkonsulat in Karachi für Einwohner der Provinzen Sindh und Belutschistan und die Deutsche Botschaft Islamabad für alle anderen Gebiete zuständig.
Pässe müssen in der Auslandsvertretung grundsätzlich persönlich und schriftlich beantragt und dort abgeholt werden.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen.
Bitte lesen Sie mehr über die notwendigen Unterlagen.
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