Krisenvorsorgeliste
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Anmeldungsformular
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Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Ab 01. März 2012 steht die Krisenvorsorgedatei "ELEFAND" in einer neuen Version zur Verfügung. Dabei wird in der Registrierungsmaske zwischen Kurzzeit- und Langzeitreisenden unterschieden. Die Datenabfrage bei Kurzzeitreisenden ist weniger umfangreich als bei Langzeitreisenden.